Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Die Angebote sind freibleibend, Irrtümer und Auslassungen vorbehalten. Die
Angaben über unsere Objekte stammen vom Verkäufer. Für Richtigkeit und
Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernehmen wir keine Haftung.
Zwischenverkauf oder vergleichbare wirtschaftliche Verwertung, sowie Tätigkeit für
den jeweils anderen Vertragspartner auch gegen Entgelt sind vorbehalten.
§ 2 Weitergabe unserer Angebote oder Informationen sind nur mit unserer
Einwilligung zulässig. Unbefugte Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz im Falle
des Zustandekommens eines Vertrages, in Höhe der Provision die im Erfolgsfall
angefallen wäre.
§ 3 Der Empfänger unserer Angebote oder Informationen kann sich auf fehlende
Kausalität für einen danach geschlossenen Vertrag nur berufen, wenn er seine
Vorkenntnis unverzüglich nach Empfang schriftlich mitgeteilt und auf Verlangen
nachgewiesen hat. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten.
Die Provision bei Kaufobjekten beträgt 7,14 Prozent inklusive 19 Prozent gesetzlicher
Mwst. und wird fällig bei Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages
oder eines Vertrages mit vergleichbarem wirtschaftlichem Erfolg, z.B. Kauf statt
Miete/Pacht oder umgekehrt, auch eines Vertrages mit vom Angebot abweichenden
Bedingungen oder Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung oder dem Erwerb von
Gesellschaftsanteilen (share deal). Die Vertragsbeteiligten sind zur Auskunft über das
Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages hinsichtlich des nachgewiesenen bzw.
vermittelten Objektes verpflichtet.
§ 4 Auflösung, Nichterfüllung oder Rückabwicklung des vermittelten Vertrages lassen
den Provisionsanspruch unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, in
jedem Falle des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages, den der Makler
vermittelt hat, darauf zu achten, dass in diesem Kaufvertrag die Maklerklausel des
Inhaltes aufgenommen wird, wonach der Auftraggeber dem Makler die Maklergebühr
schuldet. Im Falle erfolgreicher Anfechtung des Vertrages schuldet der Vertragsteil,
der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, Schadenersatz in Höhe der zu berechnenden
Provision.
§ 5 Der Auftraggeber (Käufer) verpflichtet sich, in jedem Falle des Abschlusses eines
notariellen Kaufvertrages, den Makler rechtzeitig vor der beabsichtigten Beurkundung
von dem Notariatstermin zu benachrichtigen. Der Auftraggeber übernimmt
ausnahmslos die Verpflichtung, den Makler vom genauen Ort und Zeitpunkt der
beabsichtigten Beurkundung zu Unterrichten. Damit soll sichergestellt werden, dass
der Makler an der Kaufvertragsbeurkundung teilnehmen und dafür sorgen kann, dass
die Maklerklausel in den Vertrag aufgenommen wird. Dem Auftraggeber ist bekannt,
dass die rechtzeitige Benachrichtigungspflicht des Maklers vom Beurkundungstermin
eine Hauptverpflichtung des Vertrages darstellt. Verstößt er gegen die
Benachrichtigungspflicht, so ist er verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe
der vereinbarten Provision zu leisten.
§ 6 Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen, einschließlich der
Bestimmungen über die Schriftform, bedürfen der Schriftform.
§ 7 Vereinbarter Gerichtsstand ist in jedem Falle Berlin.
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